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Trotz harscher Kritik der Gemeinden: Die Luzerner Kantonsregierung will abwarten
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 19.06.2020. Bild: SRF
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Bundesgerichtsrüge zur AFR 18 Luzerner Gemeinden fordern Entschädigung vom Kanton

Die Finanzreform war teilweise verfassungswidrig. Nun fordern elf Gemeinden vom Regierungsrat Entschädigungen.

Die umstrittene Aufgaben- und Finanzreform (AFR 18) des Kantons Luzern sorgt weiterhin für Diskussionen. Drei der unzufriedenen Gemeinden hatten sich vor Bundesgericht dagegen gewehrt und teilweise Recht bekommen: Es war nicht zulässig, dass der Kanton mit der Reform die Gemeinden dazu verpflichtete, die Steuern zu senken, um die kantonale Steuererhöhung im gleichen Umfang zu kompensieren.

Das Urteil freut die Gemeinden zwar einerseits, andererseits aber lässt es sie auch «ernüchtert» zurück. Denn es sei nun bereits zu spät, den verfassungswidrigen Steuerfussabtausch zu widerrufen, teilen die Gemeinden mit. Und sie sind auch enttäuscht von der Reaktion des Regierungsrats. Dieser bezeichnete den Steuerfussabtausch lediglich als «Schönheitsfehler».

Kanton «zieht keine Lehren aus dem Urteil»

Man habe das Gefühl, die Regierung gehe einfach über das Bundesgerichtsurteil hinweg und kehre zum Tagesgeschäft zurück, «ohne irgendwelche Lehren daraus zu ziehen», sagt der Megger Gemeindepräsident Urs Brücker stellvertretend für die elf Gemeinden.

Diese verlangen nun Korrekturen. Insbesondere in einem Punkt: Mit der AFR 18 wurden nämlich die Einnahmen bei Sondersteuern neu aufgeteilt. Statt wie bis anhin nur 50, gehen neu 70 Prozent dieser Einnahmen an den Kanton. Dies soll rückgängig gemacht werden, sagt Urs Brücker. «Hier zahlen die Gemeinden, ohne dass der Kanton etwas dafür macht. Der ganze Aufwand bei Erbschaften oder beim Grundstückhandel liegt bei den Gemeinden. Wir liefern einfach Geld ab.»

Ausgerechnet die Gemeinde mit den tiefsten Steuern fordert nun zusätzliches Geld vom Kanton.
Autor: Reto Wyss Finanzdirektor Kanton Luzern

Der kantonale Finanzdirektor Reto Wyss weist die Kritik zurück. Schliesslich habe das Bundesgericht die AFR 18 grösstenteils für rechtlich korrekt erklärt. Ausserdem habe das Volk ihr klar zugestimmt. Und: Es mache keinen Sinn, jetzt schon Änderungen zu verlangen. Man kenne die genauen Auswirkungen der Reform auf die Gemeindefinanzen noch nicht: «Heute schon eine Beurteilung vorzunehmen, wäre unseriös», sagt Regierungsrat Wyss. Man müsse jetzt zwei Jahresabschlüsse abwarten.

Und der Finanzdirektor kann sich einen Seitenhieb in Richtung des Megger Gemeindepräsidenten nicht verkneifen: «Ob es gescheit ist, dass ausgerechnet die Gemeinde mit den tiefsten Steuern nun zusätzliches Geld vom Kanton fordert, das könnte man schon auch hinterfragen.»

Regionaljournal Zentralschweiz, 19.06.2020, 12:03/17:30 Uhr;

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