Ausschlaggebend für seinen Vorstoss im Zuger Kantonsrat sei der Druck auf Steuerprivilegien seitens der EU. So begründet Manuel Brandenberg seinen Vorstoss. Dank solcher Lizenz- oder Patentboxen könne man den Kunden attraktive Steuerbedingungen anbieten.
Patentboxen funkionieren so: Wer ein Patent besitzt, kann dieses ausleihen und wird dafür bezahlt. Der Gewinn, den er mit diesem Geschäft macht, wird dann tiefer besteuert als ein normaler Gewinn, erklärt der Zuger Finanzdirektor Peter Hegglin.
Im Unterschied zum heute verbreiteten System wird bei den Lizenzboxen in Steuerfragen nicht zwischen in- und ausländischen Firmen unterschieden.
Dieses Steuermodell wurde vor sechs Jahren in Holland erfunden. Der Kanton Nidwalden kennt es seit 2011. Nun möchte auch der Kanton Zug den Steuerstandort mit Lizenzboxen optimieren.
Die Ratslinke im Zuger Parlament wollte nichts wissen von Patentboxen. Für Andreas Hürlimann von den Zuger Alternativen sind diese bloss «ein weiteres Steuerkonstrukt» um Holdinggesellschaften zu ersetzen und seien deshalb abzulehnen.