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Zentralschweiz «Das gibt bestimmt böses Blut»

Ab dem 1. April gilt in allen Luzerner Wäldern Leinenpflicht für Hunde. Mit dieser Massnahme bis Ende Juli will der Kanton Luzern verhindern, dass jagende Hunde Rehkitze und Junghasen aufstöbern und reissen. Die Leinenpflicht stösst bei den Hundehaltern auf unterschiedliche Reaktionen.

Mit dieser Massnahme will der Kanton Luzern im Frühling die Zahl der Wildtiere schätzen, welche in dieser Jahreszeit ihre Jungen gebären. «Jagende Hunde stören dabei Rehkitze oder junge Feldhasen massiv», erklärt Otto Holzgang, Leiter Abteilung Natur, Jagd und Fischerei des Kantons Luzern.

Otto Holzgang, Leiter Abteilung Natur, Jagd und Fischerei des Kanton Luzern.
Legende: Otto Holzgang, Leiter der Abteilung Natur, Jagd und Fischerei des Kanton Luzern. SRF

Bereits Reaktionen auf die Leinenpflicht

Jährlich werden im Kanton 30-40 Rehe von Hunden gerissen. «Die Dunkelziffer dürfte aber erheblich höher sein», ist Otto Holzgang überzeugt. Auf die Einführung der Leinenpflicht für Hunde hat er bereits diverse Reaktionen erhalten. «Negative und positive. Aber nur ein Drittel der Fläche des Kantons ist Wald. Da ist es für Hundehalter vertretbar, ihre Tiere an die Leine zu nehmen.»

«Gesetz bestraft die korrekten Hundehalter»

Unter den Hundehaltern ist die Leinenpflicht ein Thema. In einer Hundeschule in Rothenburg ist eine Hundebesitzerin überzeugt: «Diejenigen, die schon jetzt gut auf ihre Hunde achten, werden auch die Leinenpflicht einhalten. Die anderen nicht.»

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Ab dem 1. April müssen Hunde in Luzerner Wäldern an die Leine (21.3.2014)
04:43 min
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 43 Sekunden.

Und ein anderer Hundehalter befürchtet «böses Blut», da es jeder Privatperson erlaubt ist, einen fehlbaren Hundehalter anzuzeigen. Die Beweisführung dürfte allerdings nicht ganz einfach werden. «Das ist durchaus schwierig. Die Polizei muss die beschuldigte Person zuerst identifizieren. Es kann aufwändig werden», sagt Simon Kopp.

Der Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft führt weiter aus, dass die Höhe der Busse durch die Staatsanwaltschaft festgelegt wird. Der Bussenrahmen bewegt sich dabei von einem Franken bis zu 10'000 Franken.

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