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Debatte im Kantonsrat Die Tiefsteuerpolitik des Kantons Luzern in der Kritik

Der Kanton Luzern hat in den letzten Jahren nicht immer die budgetierten Steuereinnahmen erreicht. Die verschiedenen politischen Lager im Kantonsrat ziehen daraus unterschiedliche Schlüsse.

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Stimmen aus der Ratsdebatte
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 15.05.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 13 Sekunden.

Ludwig Peyer (CVP) hatte sich mit einer dringlichen Anfrage an den Regierungsrat gewandt, weil 2017 zum wiederholten Male die budgetierten Steuereinnahmen nicht erreicht worden seien.

Ein «dritter Weg»

Die CVP sieht sich durch die Tatsache, dass die Steuereinnahmen oft unter den Erwartungen bleiben, in ihrer Annahme bestärkt, dass es in der Finanzpolitik einen «dritten Weg» brauche. Der Zeitpunkt sei da, der Wahrheit in die Augen zu schauen. Luzern habe nicht nur ein Ausgaben-, sondern auch ein Einnahmenproblem.

Die Linke sieht sich in ihrer Ansicht bestärkt, dass die Strategie tiefer Unternehmenssteuern gescheitert sei. Die Planzahlen der Regierung zu den Steuereinnahmen stimmten vor allem bei den Unternehmen nicht. Deswegen müsse immer wieder gespart werden.

Sprecher der SVP und FDP stellten sich hinter die Finanzpolitik der Regierung. Luzern budgetierte mit hoher Präzision hiess es von der FDP und die SVP erinnerte daran, dass das Parlament das Budget mache. Finanzdirektor Schwerzmann wies die Kritik zurück.

Weitere Entscheide im Kantonsrat

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  • Ein Postulat der SVP das das E-Voting für Auslandschweizer abschaffen wollte, wurde vom Rat mit 84 zu 14 Stimmen abgelehnt.
  • Ein Postulat der SP das vom Kanton Massnahmen für bessere Lebensgrundlagen für den Feldhasen verlangte lehnt der Rat mit 82 zu 23 Stimmen ab.
  • Der Rat sprach sich dafür aus, dass der Kanton eine finanzielle Unterstützung ausserschulischer Anlässe der Volksschule prüft. Er überwies mit 60 zu 40 Stimmen ein Postulat der SP, das die Chancengleichheit der Schüler in den Gemeinden sicherstellen will. Anlass des Vorstosses ist ein Urteil des Bundesgerichts, wonach den Eltern nur noch Kosten von 10 bis 15 Franken in Rechnung gestellt werden dürfen.

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