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Definitiver Gerichtsentscheid Radio Central erhält keine Gebührengelder

Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Beschwerde des Privatradios ab. Der Entscheid kann nicht weiter gezogen werden.

Das Zentralschweizer Radio Central erhält keine Konzession mit Gebührenanteil. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Medienunternehmens gegen einen entsprechenden Bundesbeschluss abgewiesen, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Radio Central hatte im Januar eine Verfügung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) angefochten. Radio Central, das 2008 eine Veranstalterkonzession mit Leistungsauftrag ohne Gebührenanteil für das Versorgungsgebiet der Region Innerschweiz Süd erhielt, argumentierte, die Radiolandschaft habe sich in der Zwischenzeit massiv verändert. Man könne den Leistungsauftrag ohne Gebührengelder kaum mehr erfüllen.

Nachteil wegen DAB

Weiter bemängelte Radio Central eine Verletzung des Gebots der Rechtsgleichheit durch willkürliche Überprüfung der Versorgungsgebiete. Andere Radios hätten dank DAB ein vergleichbar grosses Sendegebiet, würden aber nach wie vor Gebühren erhalten.

Das Bundesverwaltungsgericht kam dagegen zum Schluss, dass Gebühren für Radio Central eine Ungleichbehandlung bedeuten würden gegenüber anderen Radioveranstaltern in der Region.

Im Weiteren halten die Richter fest, dass die technische Entwicklung alle treffe. Es stehe ihnen aber nicht zu, den Ermessensspielraum des Bundesrates zu beschneiden.

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