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Deftiger Kommentar Jurist beschimpft Neonazi und wird gebüsst

Das Bezirksgericht March büsst einen Mann mit einer bedingten Geldstrafe für eine Beschimpfung eines Neonazis auf Facebook.

Der ganze Vorfall sei in einem Zug in der March im Kanton Schwyz geschehen, schreiben die Zeitungen «Bote der Urschweiz» und «Einsiedler Anzeiger». Der nun verurteilte Mann, Jurist und Familienvater, sass einem jungen Neonazi gegenüber. Dieser trug eine Binde am Arm mit einem Hakenkreuz und der Aufschrift «Jugendsturm». Er gehört der rechtsextremen Organisation «Kameradschaft Heimattreu» an.

Der Jurist fotografierte den Mann und postete das Bild auf Facebook – versehen mit einem Kommentar. Darin äusserte er einerseits seine Besorgnis darüber, dass der junge Mann seine rechtsextreme Gesinnung so offen zeige, weiter schrieb er: «Diese braunen Kackfresser braucht keiner.»

Holocaustopfer in der Familie

Versuche, die Sache aussergerichtlich zu regeln, scheiterten. Der rechtsextreme Mann akzeptierte weder die Entschuldigung des Juristen noch dessen Erklärung, er habe Holocaustopfer in seiner Familie und deshalb sensibel auf sein Äusseres reagiert. In einem ersten Urteil verurteilte die Staatsanwaltschaft den Juristen wegen Beschimpfung zu 20 Tagessätzen à 190 Franken und einer Busse von 950 Franken.

Dieses Urteil war dem Juristen zu streng, er zog den Fall weiter ans Bezirksgericht March. Er plädierte auf Freispruch oder eine Reduktion der Busse. Das Bezirksgericht verurteilte den Mann nun zu einer bedingten Geldbusse von 20 Tagessätzen à 190 Franken ohne Busse.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die beiden Parteien haben zehn Tage Zeit für einen Weiterzug. Die Frist läuft, nachdem sie das Urteil beim Gericht abgeholt haben.

Audio
Beschimpfung auf Facebook wird bestraft.
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 15.05.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 1 Sekunde.

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