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Konkurs als Geschäft Der Kanton Schwyz ist kein Paradies für «Firmenbestatter»

Nach den Gesetzesverschärfungen im Kanton Zürich befürchtet Schwyz vermehrten «Konkurstourismus».

Konkursreiterei

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Am Anfang der Konkursreiterei steht ein überschuldeter Unternehmer. Um dem Konkurs aus dem Weg zu gehen und seinen Namen zu schützen, engagiert er einen Vermittler. Dieser gibt die Firma unter neuem Namen an eine mittellose Person weiter und lässt die Firma Konkurs gehen. Die Gläubiger gehen leer aus, der Staat muss die Verfahrenskosten übernehmen.

Es gebe keine Hinweise wonach Unternehmen den Kanton Schwyz bevorzugen würden um hier ihre Firmen in den Konkurs zu treiben. Dies schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss aus dem Kantonsrat.

Kein Paradies für Firmenbestatter

Kantonsratsmitglieder der CVP, SP und SVP wollten vom Regierungsrat wissen, was der Kanton gegen die sogenannte Konkursreiterei mache. Anlass war die Ankündigung Zürichs, diese verstärkt strafrechtlich zu verfolgen.

Der Regierungsrat hält fest, dass die Erfahrungen vielmehr zeigten, dass sich im Kanton Schwyz domilizierte Unternehmen eher an ausserkantonale «Firmenbestatter» wenden würden. Die Konkurseröffnung würde somit ausserhalb des Kantons erfolgen.

Die Schwyzer Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Aktivitäten Zürichs gegen die Konkursreiterei die Zahl der Konkursdelikte in Schwyz ansteigen lässt. Der Personalbestand für die Verfolgung von Wirtschaftsdelikten wird deswegen auf 2018 aufgestockt.

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