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Zentralschweiz Der Kanton Schwyz lockert Fahrverbot auf Waldstrassen

Ein Muothataler Komitee hat sich gegen das geltende Fahrverbot auf Waldstrassen und in Jagdbanngebieten gewehrt. Nun zeigt sich die Regierung kompromissbereit.

Die seit dem Jahr 2011 geltenden Ausnahmeregelungen zu den Fahrverboten auf Waldstrassen und in Jagdbanngebieten führten besonders in der Gemeinde Muotathal immer wieder zu Diskussionen. Das lokale Komitee «Fahrverbote» wollte, dass auch Besucher von Anwohnern im Erschliessungsgebiet fahren dürfen.

Der Regierungsrat kommt dieser Forderung nun entgegen, teilte er mit. Er präzisierte den Besucherbegriff und weitete diesen aus. Nach der neuen Schwyzer Regelung können Familienangehörige und Bekannte, welche Personen in einem von einer Waldstrasse erschlossenen Gebiet oder in einem Jagdbanngeiet besuchen wollen, eine Fahrbewilligung ausgestellt werden. Dasselbe gilt für Besucher von traditionellen, kulturellen oder religiösen Anlässen, so der Schwyzer Baudirektor Andreas Barraud.

Auch die Zufahrt zu Gastronomiebetrieben, die ganzjährig und haupterwerblich betrieben werden, soll künftig gestattet sein. Die ist beispielsweise für das Berghaus Hochgütsch im Unteriberg schon heute der Fall.

Die neue Regelung soll per 1. Juni 2013 in Kraft gesetzt werden.

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