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Richtplan Nidwalden Der Richtplan als Richtschnur für die Entwicklung

Die künftige räumliche Entwicklung im Kanton Nidwalden wird im Richtplan festgeschrieben. Dieser wurde aktualisiert und vom Landrat verabschiedet.

Im neuen Richtplan werden Vorgaben des neuen Raumplanungsgesetzes des Bundes umgesetzt. Der teilrevidierte Richtplan kann erst nach der Genehmigung durch den Bundesrat in Kraft treten. Dann wird das Moratorium für Neueinzonungen wegfallen.

In der Debatte wurde der vorliegende Richtplan mehrfach als «mutlos» taxiert. Landräte monierten, der Kanton habe wichtige Projekte verschlafen und sei «konzeptlos» unterwegs. Baudirektor Josef Niederberger kann diese Kritik nachvollziehen, macht aber gleichzeitig darauf aufmerksam, dass der Richtplan ein sehr komplexes Machwerk ist.

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