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Luzerner Jagdgesetz Die Einnahmen aus dem Jagdzins sollen neu verteilt werden

Grund dafür ist, dass die Jagd von Gämsen oder Wildsäuen grossräumig koordiniert werden muss.

Seit über 25 Jahren gilt das aktuelle Jagdgesetz im Kanton Luzern. Es zielt fast ausschliesslich auf die Jagd von Rehen. Diese haben einen kleinräumigen Aktionsradius.

In den Wäldern des Kantons leben aber immer mehr Gämsen, Hirsche oder Wildsäue. Diese Populationen würden grossräumiger koordiniertes jagdliches Management fordern, so der Regierungsrat.

Höhere Kosten wegen Luchs, Wolf und Biber

Auch die Aufgaben des Kantons im Zusammenhang mit Wildtieren wachsen, besonders im Umgang mit geschützten Arten wie Luchs, Wolf und Biber. Der Regierungsrat will wegen diesen wachsenden Anforderungen den Verteilschlüssel der Jagdpachtzinserträge anders regeln.

Neu sollen zwei Drittel der Gelder an den Kanton und ein Drittel an die Gemeinde gehen, was einer Umkehrung der bisherigen Situation gleichkommt. Dieser Vorschlag stiess in der Vernehmlassung auf Ablehnung. Die Mindereinnahmen auf Seiten der Gemeinden betragen insgesamt 250'000 Franken, also etwa 3000 Franken pro Gemeinde.

150 Stellungnahmen

Insgesamt gingen über 150 Stellungnahmen zu der Gesetzesvorlage ein. Das Gesamtkonzept war laut dem Regierungsrat unbestritten. In vielen Fällen ging es um finanzielle Fragen. So sollen etwa ein Drittel der 180'000 Franken Jagdpassgebühren in die Kantonale Jagdkasse fliessen – im Entwurf waren es noch sämtliche Erträge.

Der Kantonsrat wird das Geschäft voraussichtlich in der Oktobersession beraten. In Kraft treten soll das revidierte Gesetz ab April 2018.

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