Das Parlament hat sich am Dienstag zum wiederholten Mal mit der Zukunft der Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) beschäftigt. Es überwies einen Vorstoss von Michael Töngi (Grüne) teilweise. Dieser verlangte, es müsse unverzüglich am Sanierungsprojekt für das Gebäude weiter gearbeitet werden.
Aktualisiertes Projekt gefordert
Der Antrag, das Postulat nur teilweise zu überweisen, kam von der CVP. Deren Vertreter Josef Dissler begründete die Einschränkung damit, dass es nicht einfach mit dem 2010 beschlossenen und dann verworfenen Projekt weitergehen könne.
Es brauche zusätzliche Abklärungen, etwa zu Minergiestandard oder Erdbebensicherheit. Ins gleiche Horn stiess Disslers Parteikollege und Luzerns Stadtpräsident Stefan Roth: «Wir müssen aus den Grabenkämpfen herauskommen.»
Das Pferd ist tot, und wenn es tot ist, sollte man absteigen.
Mit den Stimmen von CVP, SP, Grünen und GLP schaffte das Parlament dann bei diesem Geschäft die Kehrtwende und deblockierte die Situation. Auch der Regierungsrat zeigte sich mit dem geforderten Vorgehen einverstanden. Finanzdirektor Marcel Schwerzmann wies darauf hin, dass der Kanton praktisch keine andere Handlungsmöglichkeiten mehr habe. Aus vertraglichen Gründen kann der Kanton das Grundstück nur als Bibliothek (oder als Naturmuseum) nutzen.
Vergebliche Opposition
Nicht mit diesen Tatsachen abfinden mochten sich die Minderheit der FDP sowie die geschlossene SVP. SVP-Mann Marcel Omlin beispielsweise bezeichnete die ZHB als Betonklotz, der verlottere. Ihn störte, dass die Stadt entscheide und der Kanton zahlen müsse. Die Stadt solle doch das Gebäude übernehmen.
Der Regierungsrat stellte schliesslich für den Juni 2015 eine Botschaft für die ZHB-Sanierung in Aussicht, welche im September vom Kantonsrat behandelt werden könnte. Die Arbeiten würden dann noch dieses Jahr beginnen.
Das Hin und Her der letzten Jahre im Fall «ZHB»
Der Luzerner Kantonsrat hatte 2010 ein Sanierungsprojekt für die ZHB beschlossen. Dieses stoppte er aber später, mit der Absicht, das Gebäude abzureissen und durch einen Neubau zu ersetzen. In diesem sollten neben einer Bibliothek auch das Kantonsgericht untergebracht werden. Diese Idee war umstritten. Einerseits, weil das 1951 erstellte ZHB-Gebäude als schutzwürdig gilt. Andererseits, weil ein grösserer Neubau das Vögeligärtli beeinträchtigen könnte. Die Stimmberechtigten der Stadt Luzern beschlossen im Herbst 2014, das Gebäude der Ortsschutzzone A zu unterstellen. Damit kann die ZHB nicht mehr abgerissen oder äusserlich verändert werden. |