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Schwyzer Kantonsrat Die Sozialhilfe im Kanton Schwyz wird nicht gekürzt

Das Parlament folgt der Empfehlung der Regierung und lehnt eine generelle Kürzung ab. Der Entscheid fiel deutlich.

Der Kantonsrat verzichtet darauf, die Leistungen auf 90 Prozent der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zu beschränken. Für Kürzungen bei der Sozialhilfe machte sich einzig eine kleine Minderheit der SVP stark.

Der Kantonsrat stimmte mit 89 zu 2 Stimmen gegen eine Gesetzesvorlage, die Einsparungen bei der Sozialhilfe hätte bringen sollen. Der Rat hatte die Vorlage selbst mit Vorstössen verlangt.

Regierung will Sanktionen verschärfen

Der Regierungsrat legte dem Parlament wie verlangt eine Revision des Sozialhilfegesetzes vor, beantragte aber, diese abzulehnen. Auch die vorberatende Kommission lehnte die Revision ab, weil die Forderungen erfüllt oder nicht zielführend seien.

Gegen die Gesetzesvorlage sprach, dass die SKOS ihre Richtlinien seit dem Einreichen der Vorstösse revidiert hatte.

Regierungsrätin Petra Steimen sagte, dass der Regierungsrat die Sanktionen bis 2018 auf Verordnungsstufe verschärfen will.

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