Die Waldbrandgefahr sei weiterhin gross, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei Luzern. Die Niederschläge vom Wochenende hätten die Situation kaum verbessert. Zudem seien für die nächsten Tage keine grösseren Niederschläge zu erwarten.
Die Zentralschweizer Kantone hätten deshalb gemeinsam entschieden, dass im Wald und in Waldesnähe weiterhin kein Feuer entfacht werden. Es ist dort somit verboten, zu grillieren oder Streichhölzer und Raucherwaren fortzuwerfen. Auch eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen oder Einweggrills dürfen nicht verwendet werden. Wer ein Feuer entfachen oder Feuerwerkskörper abbrennen will, muss zum Wald einen Abstand von mindestens 200 Metern einhalten.
Das Feuerverbot für den Wald und die Waldesnähe gilt nicht für den Kanton Zug. Dort ist das Grillieren im und am Wald seit dem 4. August wieder zugelassen, sofern bestehende feste Feuerstellen verwendet werden.