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Zentralschweiz Drei Jahre Freiheitsstrafe für Ex-Buchhalter der Titlisbahnen

Der ehemalige Buchhalter der Titlisbahnen, der über 10 Millionen Franken eigenmächtig in riskante Anlagegeschäfte investiert hatte, ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Er wird aber nur ein Jahr absitzen müssen.

Das Kantonsgericht Obwalden sprach den heute 37-Jährigen der mehrfachen Veruntreuung im Gesamtwert von 10 Millionen Franken und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig.

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Veruntreuung bei den Titlisbahnen - das Urteil (Christian Oechslin, 15.02.2013)
03:52 min
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Vom Vorwurf der Urkundenunterdrückung und einer Veruntreuung von 6000 Franken wurde er freigesprochen.

Wie das Kantonsgericht Obwalden am Freitag bekannt gab, werden zwei Jahre bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren vollzogen. Oberstaatsanwältin Esther Omlin hatte eine vierjährige Freiheitsstrafe gefordert. Sie sei mit dem Urteil zufrieden, da es eine abschreckende Wirkung habe, sagte sie gegenüber SRF.

10 Millionen müssen zurückbezahlt werden

Verteidiger Urs Rudolf hatte eine bedingte Strafe von 16 Monaten beantragt. Mit dem Urteil habe sein Mandant die Chance, die einjährige unbedingte Strafe in Halbgefangenschaft abzusitzen. Somit müsse er seinen Job nicht aufgeben.

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Die Gerichtsverhandlung am Kantonsgericht (Christian Oechslin, 14.02.2013)
05:34 min
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Nicht zufrieden war der Verteidiger mit der Urteilsbegründung. Die persönliche Bereicherungsabsicht seines Mandanten sei unbewiesen geblieben.

Der Beschuldigte muss den Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis AG die 10 Millionen Franken zurückzahlen. Zudem fallen zu seinen Lasten Verfahrenskosten von mehreren 10‘000 Franken an. Es handelt sich um ein Urteil der ersten Instanz. Ob der ehemalige Buchhalter das Urteil weiterziehen wird, ist noch offen.

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