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Landrat Nidwalden Einbürgerung: Deutschkenntnisse bleiben Bedingung

Eine gute Verständigung auf Deutsch sei eine Voraussetzung für eine effektive Integration, hiess es im Rat.

Wer sich in Nidwalden einbürgern lassen will, soll sich gut in Deutsch verständigen können. Gute Kenntnisse einer anderen Landessprache und elementare Deutschkenntnisse genügen nicht. Dies hat der Landrat am Mittwoch entschieden.

Elementare Deutschkenntnisse genügen nicht

Der Regierungsrat hatte beantragt, dass kompetente Kenntnisse einer beliebigen Schweizer Landessprache für eine Einbürgerung genügen sollen, sofern auch elementare Deutschkenntnisse vorliegen. Die Diskussion im Landrat drehte sich darum, ob in erster Linie Kenntnisse in Deutsch, das heisst eine «kompetente» Verständigung, gefordert werden solle.

Für Deutsch machte sich die Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit, stark. Eine gute Integration sei in Nidwalden ohne gute Deutschkenntnisse nicht möglich. Andere Ratsmitglieder forderten eine weniger strenge, der mobilen Gesellschaft angemessene Lösung.

Von den total vier Lösungsvorschlägen setzte sich schliesslich derjenige der SVP durch. Danach genügen gute Kenntnisse in einer Landessprache nicht, es muss Deutsch sein. Fallen gelassen wurde das Wort «kompetent» und damit das Niveau C. Festgeschrieben wurde im Gesetz das tiefere Niveau B2 (Wort) und B1 (Schrift).

Einbürgerung nur an Gemeindeversammlung

Mit 40 zu 15 Stimmen bestätigte das Parlament den Antrag der Regierung, dass weiterhin nur Gemeindeversammlungen einbürgern können. Die vorberatenden Kommissionen hatten verlangt, dass die Gemeinden die Freiheit haben sollten, die Einbürgerungen an den Gemeinderat oder eine Kommission zu delegieren. Gemeinden hatten dies mehrheitlich in der Vernehmlassung gefordert.

Justizdirektorin Karin Kayser begründete das Festhalten an der Gemeindeversammlung damit, dass die Einbürgerung kein reiner Verwaltungsakt sein solle.

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