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Endlich unter Dach und Fach Der Kanton Nidwalden hat ein neues Baugesetz

Der Landrat hat am Mittwoch zur Problematik herausragender Gebäudeteile einen Vorschlag der Regierung gutgeheissen und danach das revidierte Planungs- und Baugesetz nach zweiter Lesung mit 58 zu 0 Stimmen gutgeheissen.

Kern des neuen Baugesetzes ist das neue System des Hüllenmodells, bei dem die Bebaubarkeit einer Parzelle durch Abstände und eine Gesamthöhe in Kombination mit einer Überbauungsziffer definiert wird. Sämtliche Gebäudeteile müssen innerhalb dieser Hülle realisiert werden.

Erscheinungsbild wahren

Der Landrat hatte vor einem Monat entschieden, dass vorspringende Gebäudeteile bis zu 1,3 Meter aus der Hülle ragen dürfen. Dies passte der Regierung nicht, weil dann die minimalen Abstände zwischen den Häusern sich verkleinern könnten - von 6 Meter auf gerade noch 3,4 Meter. Dies würde sich gravierend auf die Wohnqualität und das Erscheinungsbild auswirken, warnte sie.

Der Regierungsrat schlug dem Landrat vor, dass vorspringende Gebäudeteile von bis zu 1,3 Meter zulässig sein sollen, aber nur dann, wenn sie nicht in den minimalen Grenzabstand (3 Meter bis zur Grundstückgrenze) hineinragen. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen.

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