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Kantonsgericht kommt zu anderem Schluss als Strafgericht
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 24.02.2020. Bild: Keystone
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Freispruch aufgehoben Schwyzer Kantonsgericht verurteilt Ex-Sportamtleiter

  • Der ehemalige Leiter des Schwyzer Sportamts liess pflichtwidrig 1.8 Millionen Franken auf ein Konto überweisen, über welches nur er verfügungsberechtigt war.
  • Das Geld verwendete er um Sportler entgegen des Reglements nach eigenem Gutdünken zu unterstützen. Und über 50'000 Franken verwendete er laut Gericht für private Zwecke, unter anderem kaufte er sich ein Auto.
  • Das Bildungsdepartement hatte 2015 Anzeige eingereicht. Das Strafgericht sprach den Ex-Sportamtleiter Ende November 2018 frei. Die Richter waren der Ansicht, dass der Beschuldigte nicht die Absicht hatte, sich persönlich zu bereichern.
  • Das Kantonsgericht verurteilt ihn nun zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 70 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dies berichten die Zeitungen «Bote der Urschweiz» und «March-Anzeiger»

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