Schindler erkenne das Urteil des japanischen Berufungsgerichts an und sei erleichtert, teilte der Luzerner Konzern am Freitag mit.
Bereits die erste Instanz war 2015 zum Schluss gekommen, dass nicht eine fehlerhafte Konstruktion, sondern mangelnde Wartung durch Dritte zum Unfall geführt hatte.
Der tragische Unfall ereignete sich 2006 in einem Schindler Lift. Damals kam ein Teenager ums Leben. Beim Aussteigen setzte sich ein Aufzug bei geöffneten Türen in Bewegung und klemmte den jungen Mann ein.
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