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Gestohlene Polizei-Munition
Aus Schweiz aktuell vom 15.06.2018.
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Gestohlene Polizei-Munition «Die Entlassung war notwendig»

Die Entlassung des Logistikchefs der Kantonspolizei sei wegen der Aktenlage «notwendig» gewesen, so der Regierungsrat. Der entlassene Mitarbeiter wehrt sich nicht dagegen.

Der Fall sorgt im Kanton Schwyz für Aufregung und erschüttert das Korps der Kantonspolizei. Der mittlerweile entlassene Logistikchef der Kantonspolizei soll mit einem Komplizen aus Deutschland illegal mit Waffen gehandelt haben. Die Bundesanwaltschaft führt gegen den Mann ein Strafverfahren.

Noch viel mehr zu reden geben in Schwyz aber die aufgeflogenen Unregelmässigkeiten bei der Munitionsbeschaffung der Kantonspolizei. Der ehemalige Logistikchef soll nämlich im Namen der Kantonspolizei Munition bestellt und dann heimlich weggeschafft haben. Laut Medienberichten geht es um gestohlene Munition im Wert von mehreren zehntausend Franken.

Hundertausende Schuss Munition

Wie verschiedene Waffenverkäufer gegenüber «Schweiz aktuell» erklären, kommen bei solchen Geldbeträgen schnell einmal gegen 200'000 Schuss Munition zusammen – je nachdem, um welchen Typ Munition es sich handelt.

Für den Schwyzer Sicherheitsdirektor André Rüegsegger ist klar, dass der Logistikchef für die aufgeflogenen Munitionseinkäufe verantwortlich ist. Gegenüber «Schweiz aktuell» sagt der Regierungsrat: «Aufgrund der Aktenlage war eine Entlassung notwendig.» Laut dem Regierungsrat ist der Mann bislang nicht juristisch gegen die Entlassung vorgegangen.

Sechs-Augen-Prinzip eingeführt

Die betroffene Kantonspolizei Schwyz hat wegen der verschwundenen Munition reagiert. Laut Kommunikationschef Florian Grossmann wurde im Umgang mit Einkäufen ein Sechs-Augen-Prinzip eingeführt. «Wir waren selber überrascht vom Ausmass», sagt Grossmann.

Es habe bereits früher Kontrollmechanismen gegeben. So konnten nur Munitionseinkäufe bis 5000 Franken eigenmächtig getätigt werden. Offenbar habe der zivile Mitarbeiter jeweils für tiefere Beträge eingekauft, um keine Aufmerksamkeit zu erregen.

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