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Wir sehen den Menschen, der zu unserer Gesellschaft gehört, unabhängig von seinen Taten.
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 06.12.2018. Bild: SRF
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Hilfsfonds der Landeskirchen Unterstützung für Luzerner Gefangene und Ex-Sträflinge

Die Luzerner Stiftung unterstützt finanziell die Wiedereingliederung während des Gefängnisaufenthalts oder danach.

Der Hilfs- und Solidaritätsfonds für Strafgefangene und Strafentlassene des Kantons Luzern ist ein ökumenisches Hilfswerk im Kanton Luzern, das von allen drei Landeskirchen personell und finanziell getragen wird. Das als Stiftung organisierte Hilfswerk bezweckt, das Leben von Strafgefangenen und Strafentlassenen sowie ihrer Familien und Angehörigen durch finanzielle Leistungen zu erleichtern und zu verbessern.

Insbesondere geht es darum, den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben zu fördern und finanzielle Notlagen zu überbrücken. Es geht um Hilfe zur Selbsthilfe:

Wir halfen zum Beispiel einem Häftling, ein gelernter Mechaniker, indem wir nach seiner Haft ihm die Lastwagenprüfung bezahlten. So fand er einen Job, konnte wieder Fuss fassen und selber für seinen Lebensunterhalt aufkommen.
Autor: Mary Christen Mitglied des Stiftungsrats

Insassen können Geld via Gesuch beantragen. Der Gesuchsrat der Stiftung entscheidet, ob eine Unterstützung gesprochen wird. Pro Jahr stehen dem Hilfsfonds rund 30'000 Franken zur Verfügung. Unterstützungsleistungen werden nur erbracht, soweit nicht der Staat, die Gemeinden oder Versicherungen zur Leistung verpflichtet sind.

«Wir können beispielsweise Zahnarztkosten übernehmen oder Überbrückungshilfe leisten. Dabei sind wir schnell und unkompliziert», sagt Christen. Und welche Gesuche werden nicht bewilligt?

Wir bewilligen keine Schuldensanierungen. Viele Straftäter haben zwar sehr hohe Schulden, aber wir sind nicht für die Tilgung dieser Schulden da. Wir bezahlen auch keine Anwaltskosten.
Autor: Mary Christen Mitglied Stiftungsrat

Bei der Unterstützung spielt es keine Rolle, wie schwer das Verbrechen war. Denn der Solidaritätsfonds kennt die Gründe für die Haft der Gesuchsteller nicht. Es sei auch nicht am Fonds über die Geschichte der (Ex-)Sträflinge zu urteilen, das habe ja bereits eine Vorinstanz gemacht, wie Christen ausführt.

Wir sehen den Menschen dahinter, der zu unserer Gesellschaft gehört, unabhängig von seinen Taten.
Autor: Mary Christen Mtiglied Stiftungsrat

Der Hilfs- und Solidaritätsfonds kann zudem Projektbeiträge bewilligen. So wurde ein Beitrag für die neue Werkstatt im Jugenddorf Knutwil Bad gesprochen, die Gefängnisbibliothek in der Justizvollzugsanstalt Grosshof mit fremdsprachigen Büchern ergänzt und einen Englisch-Kurs in der Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos finanziert.

SRF 1, Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr

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