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Zentralschweiz Hochhausreglement für die Stadt Zug

Bereits in den 60er-Jahren entstanden die ersten Hochhäuser, welche die Stadt immer noch prägen. Der Stadtrat will die Richtlinien neu definieren und hat deshalb ein Reglement in Auftrag gegeben. Jetzt liegt es vor und wird im nächsten Jahr vom Zuger Parlament beraten.

Zug ist mit über fünfzig Gebäuden von mehr als 25 Metern Höhe eine Hochhausstadt. Der Zuger Stadtrat hat deshalb das Baudepartement mit der Ausarbeitung von Richtlinien beauftragt. Nun liegt ein Entwurf zum Hochhausreglement vor und kann der Öffentlichkeit präsentiert werden, wie der Stadtrat am Freitag mitgeteilt hat.

Verbindliche Richtlinien

Das Hochhausreglement sei ein wichtiger Bestandteil für die langfristige Entwicklung der Stadt Zug und eine Weichenstellung für zukünftige Bauten, heisst es in der Mitteilung. Es definiert vier Hochhauszonen und bestimmt damit, in welchen Stadtteilen Hochhäuser erstellt werden dürfen und wie hoch gebaut werden darf.

Audio
Das Hochhausreglement in Kürze (4.12.2015)
01:00 min
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Im Zentrum der Stadt Zug, im Gebiet der Baarerstrasse und beim Siemens-Areal, dürfen Häuser bis 60 Meter hoch gebaut und auf maximal 80 Meter ergänzt werden. In den angrenzenden Quartieren ist eine maximale Höhe von 50 Metern vorgesehen. In den Stadtzuger Gebieten, die nicht zur Hochhauszone gehören, gilt eine Höhe von 18 Metern.

Das neue Hochhaus-Reglement kommt im nächsten Jahr vor das Parlament.

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