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Zentralschweiz Hotel Gütsch: Lebedew erfüllt nicht alle Bedingungen Luzerns

Die Bauherrschaft hat den geforderten Finanzierungsnachweis für den Neubau der Gütschbahn und das Baugesuch für die Talstation bei der Stadtluzerner Baudirektion eingereicht. Damit ist aber nur ein Teil der Bedingungen erfüllt, welche die Stadt Luzern im Zusammenhang mit dem Bauprojekt gestellt hat.

In der unendlichen Geschichte rund um den Umbau des Hotels Gütsch ist Luzern damit einen halben Schritt weiter: Die Stadt hatte von der Bauherrschaft verlangt, bis am 12. April diverse Unterlagen einzureichen, weil es mit dem Bauprojekt trotz gesprochener Baubewilligung seit langer Zeit nicht vorwärts geht.

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Baubewilligung für Gütsch bleibt gültig (Thomas Heeb, 15.4.2013)
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Wie der Stadtrat am Montag mitteilte, seien mit den nun vorliegenden Unterlagen die ersten Bedingungen erfüllt, so dass die Baubewilligung aufrecht erhalten bleiben könne: So sei das eingereichte Baugesuch für die Projektänderung bei der Talstation der Gütschbahn ausreichend. Zudem läge der verbindliche Finanzierungsbeleg für den Neubau der Gütschbahn vor.

Dennoch sei der Stadtrat irritiert: Denn die gewünschte persönliche Erklärung von Eigentümer Alexander Lebedew zum Umbau des Hotels Gütsch sei nicht eingetroffen. Dies fördere das Vertrauen des Stadtrates zur Bauherrschaft «keineswegs».

Die Luzerner Stadtregierung werde im Hinblick auf den nächsten gesetzten Termin von Ende Juni das Gespräch mit der Bauherrschaft weiter führen. Der Stadtrat wolle «alles in seiner Möglichkeit Stehende unternehmen», damit die Gütschbahn bald wieder in Betrieb genommen werde. Zu diesem Zeitpunkt solle auch das Restaurant im Hotel Gütsch wieder eröffnet werden.

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