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Ausschaffung trotz Kirchenasyl - und was die Behörden dazu sagen
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 13.11.2019. Bild: zvg
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In Belgien angekommen Protest von Luzerner Kirche gegen Ausschaffung war erfolglos

Die Katholische Kirche der Stadt Luzern hat einer Mutter mit Kind Kirchenasyl gewährt. Jetzt wurden sie ausgeschafft.

Am Montag wurde eine 53-jährige Frau aus Tschetschenien in Luzern von den Behörden verhaftet. Die Frau soll zusammen mit ihrer 11-jährigen Tochter nach Belgien ausgeschafft werden. Dagegen wehrt sich aber die Katholische Kirche der Stadt Luzern. Sie gewährte der Mutter mit ihrem Kind seit rund einem Jahr Kirchenasyl.

Nach der Verhaftung durch die Behörden forderten Vertreterinnen und Vertreter der Kirche den sofortigen Stopp der Ausschaffung von Mutter und Tochter. Dies mit einer Mahnwache am Montagabend vor dem Polizeigebäude an der Kasimir-Pfyffer-Strasse in Luzern.

«In Belgien von der Migrationsbehörde empfangen worden»

Inzwischen ist die Mutter und ihr Kind in Belgien eingetroffen, wie Alexander Lieb gegenüber SRF News sagt: «Sie sind am Dienstag um halb elf in Belgien gelandet und dort von der Migrationsbehörde empfangen worden.» Was jetzt mit der Mutter mit ihrem Kind passiere, das wisse er nicht. Dies sei jetzt im Zuständigkeitsbereich der belgischen Behörden.

Nicht gut findet dies Nicola Neider von der Katholischen Kirche Stadt Luzern. Diese Ausschaffung nach Belgien mache keinen Sinn, da sich die beiden dort wieder neu integrieren müssten.

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Nicola Neider: «Wir hätten uns mehr Mitgefühl gewünscht.»
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 12.11.2019. Bild: ZVG/Katholische Kirche Stadt Luzern
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Unsere grösste Sorge ist, dass sie nach Tschetschenien zurückgebracht werden
Autor: Nicola Neider

Das Kirchenasyl begründet die Katholische Kirche Stadt Luzern dadurch, dass eine erneute Überstellung nach Belgien insbesondere für die Tochter unzumutbar sei. Das Mädchen sei aufgrund von Erlebnissen im Herkunftsland Tschetschenien traumatisiert und seit über sieben Jahren auf der Flucht. Nach Belgien sollen die beiden im Rahmen des Dublinverfahrens ausgeschafft werden, da sie dort erstmals ein Asylgesuch gestellt hatten.

Alexander Lieb, Leiter des Amts für Migration im Kanton Luzern betont aber, der Kanton halte sich mit dieser Ausschaffung ans Recht: «Natürlich haben wir auch Mitgefühl.» Belgien sei aber ein ebenso gut organisierter Staat wie die Schweiz. Dort könne ein traumatisiertes Kind ebenso gut behandelt werden.

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