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Die Argumente der Nidwaldner Landräte für und gegen ein Öffentlichkeitsprinzip
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 13.02.2019. Bild: Keystone
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Ja zum Öffentlichkeitsprinzip Der Kanton Nidwalden lässt sich in die Akten schauen

Der Landrat entschied, dass jede Person das Recht haben soll, amtliche Dokumente einzusehen und Auskunft zu erhalten.

Der Landrat hat am Mittwoch eine SVP-Motion mit 35 zu 6 Stimmen gutgeheissen: Die Landräte Christoph Keller und Urs Amstad verlangen, dass die notwendigen Grundlagen geschaffen werden, um in der Nidwaldner Staatsverwaltung das Öffentlichkeitsprinzip einzuführen.

Transparenz versus «Papiertiger»

So soll jede Person Einsicht erhalten in Akten, Studien oder Berichte, sofern nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen dem entgegenstehen. Christoph Keller sagte, mit dem Öffentlichkeitsprinzip könnten beispielsweise auch Querulanten aktiv ab- und umgeleitet werden. Und schliesslich übernehme ein solches Gesetz auch eine präventive Kontrollfunktion.

Die FDP befürchtete in ihrer Stellungnahme, damit einen «Papiertiger» zu schaffen. Sie befürworte zwar Transparenz – aber nicht um jeden Preis. In die gleiche Kerbe schlug die CVP: Es sei nicht zu unterschätzen, welchen Mehraufwand die Anpassungen mit ich ziehen könnten. Die Verwaltung solle nicht zu stark belastet werden. CVP-Landrätin Therese Rotzer sprach sich zwar für die Motion aus, aber «für eine Umsetzung mit Augenmass».

Trotz Vorbehalten gegenüber dem Mehraufwand stimme auch die Regierung der Motion zu, sagte Justizdirektorin Karin Kayser. Indem die Transparenz von Politik und Verwaltung erhöht werde, könne auch das Vertrauen in die Institutionen gestärkt werden. Die Regierung wird nun die Leitplanken festlegen müssen zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in Nidwalden. Damit kennen künftig einzig die Kantone Luzern, Appenzell Innerhoden und Thurgau kein Öffentlichkeitsprinzip.

Weitere Entscheide des Nidwaldner Landrats

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  • Die Motion von Christoph Baumgartner (CVP) und Mitunterzeichner zur Verkehrsplanung im Grossraum Kreuzstrasse wurde mit 51 zu 4 Stimmen als dringlich erklärt. Die Motion beauftragt den Regierungsrat dem Landrat schnellstmöglich einen Planungskredit für eine umfassende Verkehrsplanung zu unterbreiten.
  • Der Rat bewilligte mit 46 zu 10 Stimmen den Kredit von 4,3 Millionen Franken für die Umsetzung des Ausführungsprojekts beim Kreisel Büren.

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