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Zentralschweiz Kanton Schwyz befördert rückwirkend Angestellte

408 Mitarbeiter der Verwaltung werden rückwirkend befördert und erhalten zusätzliche Lohnzahlungen. 175 von ihnen hatten gegen einen Entscheid der Schwyzer Regierung, automatische Beförderungen auszusetzen, geklagt. Der Regierungsrat akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts.

Als Teil eines Sparpakets hatte der Regierungsrat entschieden, die automatische Beförderung der Mitarbeitenden per 1. Januar 2014 auszusetzen. Gegen diesen Entscheid erhoben 175 Verwaltungsangestellte Klage beim Verwaltungsgericht. Dieses kommt in seinem Urteil vom August 2015 zum Schluss, dass die Aussetzung der Beförderung dem Personal- und Besoldungsgesetz widerspreche.

408 Mitarbeitende erhalten mehr Lohn

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Kanton Schwyz zahlt Löhne definitiv zurück (05.10.2015)
01:13 min
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Der Regierungsrat hat nun bekannt gegeben, dass er auf einen Weiterzug des Urteils aus rechtlichen und politischen Überlegungen verzichte. Zudem würde er die Löhne nicht nur den Klägern rückerstatten, sondern allen 408 Angestellten, welche im Jahr 2014 hätten befördert werden sollen. Insgesamt geht es um eine Summe von 1,4 Millionen Franken.

Regierung will künftig bei Lohnkosten sparen können

Finanzdirektor Kaspar Michel sagte gegenüber Radio SRF, im Regierungsrat denke man jetzt darüber nach, ob automatische Befördungen überhaupt noch Teil des Personal-Gesetzes sein sollen. Klar sei aber jetzt schon, dass die Regierung in Zukunft bei den Personalkosten sparen möchte: «Auf jeden Fall möchten wir eine Rechtsgrundlage prüfen, mit der die Regierung eine automatische Beförderung aussetzen kann.»

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