Der Nationalrat hat auch in der zweiten Abstimmung den entsprechenden Paragraphen von der Gewährleistung der Schwyzer Verfassung ausgenommen. Der Entscheid fiel mit 100 zu 91 Stimmen deutlicher als in der ersten Ausmarchung (94 zu 92).
Der Ständerat hatte die Verfassung noch integral gutgeheissen; er gewichtete die Autonomie der Kantone höher als das Bundesrecht. Die grosse Kammer hingegen folgte dem Bundesrat, der die Verfassung in diesem Punkt nicht gewährleisten wollte.
Folgen für die kantonalen Wahlen 2016
Für den Luzerner Politologen Olivier Dolder könnte der Entscheid des Nationalrats Folgen haben für die kantonalen Wahlen 2016. Denn die Regierung müsse nun ein neues System ausarbeiten und dem Volk vorlegen. «Sollte die neue Regelung abgelehnt werden, könnte es zeitlich eng werden.»
Möglich sei deshalb, dass die Wahlen unter Notrecht durchgeführt oder verschoben werden könnten. Der Entscheid des Nationalrats sei aber wichtig, weil er auch für andere Kantone Klarheit bringe. Unter anderem stehen aktuell in Zug, Nidwalden und Uri die Wahlsysteme zur Diskussion.
Kaum Chancen für kleinere Parteien
Umstritten ist ein Paragraph in der neuen Schwyzer Kantonsverfassung, in welchem steht, dass der Kantonsrat im Proporzsystem gewählt wird. Die Sitze werden also nach der Parteienstärke vergeben.
Gleichzeitig garantiert die neue Kantonsverfassung jeder der 30 Gemeinden einen Sitz. Die Gemeinden bilden gleichzeitig einen Wahlkreis. In den 13 Gemeinden mit einem Sitz ist die Wahl damit eine Majorzwahl.
Nur 30 der 100 Sitze im Kantonsparlament werden faktisch in einem Proporzsystem vergeben. Kleinere Parteien haben dadurch kaum eine Chance.