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Zentralschweiz Kanton Schwyz will Pendlerabzug begrenzen

Damit der Kanton Schwyz die steigenden Ausgaben für die Bahninfrastruktur finanzieren kann, sollen die Pendler mehr Steuern zahlen. Der Pendlerabzug soll auf 6000 Franken begrenzt werden. Zudem sollen Bezirke und Gemeinden höhere Abgeltungen an den Regionalverkehr leisten.

Der Regierungsrat hat am Montag Teilrevisionen des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr und des Steuergesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Anlass ist neue Finanzierung der Eisenbahn-Infrastruktur FABI, die 2014 vom Schweizer Volk gutgeheissen wurde.

Schwyzer Beitrag hat sich mehr als verdoppelt

In den vergangenen fünf Jahren hatte der Kanton Schwyz im Schnitt 7,6 Millionen Franken Investitionshilfen an Unternehmen des öffentlichen Verkehrs bezahlt. Ab 2016 wird dieser Betrag auf 14,6 Millionen Franken steigen. Die Schwyzer Gemeinden und Bezirke hingegen werden rund 2,7 Millionen weniger zahlen müssen - ihre Beiträge an die SOB fallen weg.

Der Regierungsrat schlägt nun vor, dies auszugleichen, indem sich die Bezirke und Gemeinden stärker an der Abgeltung des regionalen öffentlichen Verkehrs beteiligen. Der Regierungsrat schlägt vor, ihren Anteil von 50 auf 57 Prozent zu erhöhen.

Ausserdem will der Kanton seine zusätzlichen Kosten über neue Steuereinnahmen decken. Der Abzug, der in der Steuererklärung für das Pendeln geltend gemacht werden kann, soll künftig auf 6000 Franken beschränkt werden.

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