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Kesb-Gefährdungsmeldungen im Kantonsrat Zug
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 13.12.2018. Bild: Keystone
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Kantonsrat Zug Keine Strafe für bösartige Meldungen an die Kesb

Gefährdungsmeldungen an die Kesb, die sich als falsch oder gar als bösartige Racheaktion herausstellen, bleiben im Kanton Zug straffrei. Die SVP wollte Falschmeldungen unter Strafe stellen, hatte im Kantonsrat damit aber keine Chance.

Denunziantentum habe im Kanton Zug keinen Platz, begründete die SVP ihre Motion. Weil die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb dazu verpflichtet sei, allen Meldungen nachzugehen, würden immer wieder unschuldige Bürger zu Gesprächen aufgeboten.

Gleichzeitig forderte die SVP, dass nicht mehr jeder Einwohner oder jede Einwohnerin eine Gefährdungsmeldung machen kann, sondern nur noch Schulen, Heime oder die Polizei. Sei eine Person hilfsbedürftig, würden dies die Angehörigen der Kesb auch ohne Meldungen von Privaten merken.

Kaum böswillige Meldungen

Die anderen Fraktionen waren jedoch anderer Meinung und erklärten die SVP-Motion nicht erheblich. Böswillige Meldungen an die Kesb gebe es kaum, sagte der SP-Sprecher. Es brauche somit auch keine neue Regelung. Die ALG gab zu bedenken, dass es immer Menschen geben werde, die andere anschwärzen wollten. Doch diese könnten schon heute wegen Verleumdung oder übler Nachrede verklagt werden.

Von den 281 Gefährdungsmeldungen an die Zuger Kesb im vergangenen Jahr stammten gerade mal 13 von Privatpersonen. Wie viele davon bösartig oder eine Racheaktion waren, wird nicht publik gemacht.

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