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Zentralschweiz Keine Steuerabzüge für Kinderbetreuung zu Hause

Urner Familien, welche die Kinder zu Hause betreuen, können auch künftig keinen Abzug bei den Steuern geltend machen. Dies im Gegensatz zu den Familien, welche ihre Kinder fremdbetreuen lassen. Die SVP scheiterte mit einem entsprechenden Vorstoss im Urner Landrat.

Steuerabzüge für die innerfamiliäre Kinderbetreuung kennen in der Zentralschweiz bereits die Kantone Zug, Nidwalden oder Luzern. Was da für die Familien gemacht werde, wäre auch im Kanton Uri wichtig, forderte die SVP im Urner Landrat.

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Debatte zur Familienpolitik im Urner Landrat (18.3.2015)
02:04 min
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«Traditionelle Familie fördern»

SVP-Kantonsrätin Petra Simmen betonte, es gehe um die Wertschätzung der Familien, welche ihre Kinder zu Hause betreuten. «Es geht auch um die Anerkennung des traditionellen Familienmodells in der Gesellschaft und die finanzielle Unabhängigkeit», sagte Simmen. Die SVP fand mit ihrem Anliegen aber wenig Unterstützung. «Man kann nichts bei den Steuern abziehen, was man nicht ausgegeben hat», entgegnete Patrizia Danioth von der CVP. Es dürfe auch keine Familienform bevorzugt werden.

Die Parlamentsmehrheit war der Ansicht, es müsse genügend Angebote für die Kinderbetreuung zur Verfügung stehen, so dass Familie und Arbeit sich nicht im Weg stünden. Der Eigenbetreuungsabzug für traditionelle Familien wurde im Urner Landrat schliesslich klar abgelehnt.

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