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Zentralschweiz Kinder- und Jugendförderung kommt ins Gesetz

Der Kanton Uri will die rechtlichen Grundlagen für die Kinder- und Jugendförderung schaffen. Es geht um die Verankerung von Fachstellen, Beratungen oder Freizeitangeboten in den Dörfern. Der Landrat wird das Kinder- und Jugendförderungsgesetz im Januar beraten. Die Vorlage kommt danach vors Volk.

«Wenn Kinder und Jugendliche eine gute Kindheit erleben, dann verbindet sie das mit dem Kanton Uri, und sie ziehen als junge Berufsleute weniger rasch weg», sagt Peter Horat von der Bildungsdirektion des Kantons Uri. Schon heute seien der Kanton und die Gemeinden in der Kinder- und Jugendförderung stark engagiert. Was hingegen fehle, sei die rechtliche Abstützung. «Es geht nicht darum, Neues zu schaffen, sondern das Bestehende zu verankern», sagt Horat.

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Neues Kinder- und Jugendförderungsgesetz
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Fachstellen, Jugendräume und Beratungen

Zielgruppe für die Massnahmen des neuen Gesetzes sind Kinder- und Jugendliche bis 25 Jahre. Der Kanton ist künftig verantwortlich für Fachstellen zur Kinder- und Jugendförderung oder für den Kinderschutz. Im Weiteren muss er individuelle Beratungen sicherstellen. Die Gemeinden seien aufgefordert, ihren Möglichkeiten entsprechend Freizeitangebote zu schaffen oder Räume zur Verfügung zu stellen.

Das neue Urner Kinder- und Jugendförderungsgesetz wird im Januar im Landrat diskutiert. Das Urner Stimmvolk wird im September 2016 an der Urner darüber befinden können.

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