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Zentralschweiz KKL siegt vor Bundesverwaltungsgericht

Das Gericht hat zwei Beschwerden der Betreiber des Kultur- und Kongresszentrums Luzern (KKL) gutgeheissen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung dürfe nicht 675'000 Franken an Mehrwertsteuern nachfordern, so die Richter. Das Urteil kann allerdings noch weitergezogen werden.

Im Streit geht es um Veranstaltungen zwischen Anfang 2006 und Ende 2009. Es sind Anlässe, welche die Stadt Luzern im KKL durchgeführt hat. Oder Anlässe, für die im Namen der Stadt Luzern, KKL-Säle reserviert wurden.

Spezial-Vertrag «schützt» KKL-Betreiber

Zwischen der Trägerstiftung des Kongresszentrums und der Stadt besteht eine spezielle Vereinbarung: Die Stadt räumte der Stiftung ein selbständiges und dauerndes Baurecht ein.

Im Gegenzug behielt sich die Stadt das Recht vor, an bestimmten Tagen die Säle selbst zu nutzen oder darüber zu bestimmen, wer sie brauchen darf. Die eigentlichen Betreiber des KKL haben also von der Stiftung nur ein eingeschränktes Pachtrecht erhalten.

Das Bundesverwaltungsgericht ist nun in seinem Urteil zum Schluss gekommen: Die Betriebsgesellschaft müsse diese Anlässe dulden, es handle sich nicht um eine Leistung. Und eine Mehrwertsteuer werde erst fällig, wenn Leistungen ausgetauscht werden. Also dürfe die Eidgenössische Steuerverwaltung von den Betreibern nicht 675'000 Franken nachfordern. Das Urteil ist kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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