Für komplexe Operationen braucht es Übung. Zum Beispiel, wenn jemand die Speiseröhre entfernen lassen muss oder den Enddarm. Dann ist es wichtig, dass die Chirurginnen und Chirurgen den Eingriff häufig machen. Bereits jetzt sind deshalb Eingriffe in fünf Bereichen der komplexen Bauchoperationen nicht mehr in jedem Schweizer Spital möglich. So regeln es die Leistungsaufträge mit den Spitälern.
Die Aufträge werden nun neu vergeben. Dabei soll die Zahl der Spitäler, die komplexe Bauchoperationen durchführen dürfen, begrenzt werden. Künftig sollen nur jene Spitäler mit einer Mindestzahl an Operationen hochspezialisierte Eingriffe machen dürfen, so will es das nationale Beschlussorgan der hochspezialisierten Medizin.
Enddarm-Operationen besonders lukrativ
Im Hinblick auf die Veränderungen haben sich die Spitäler für einzelne OPs beworben. Im Bereich «Operationen am Enddarm» hat es laut dem Beschlussorgan am meisten Bewerbungen gegeben. Fast 50 Spitäler möchten diese ausführen, den sie sind lukrativ und bringen Renommée. Aber bloss 27 werden den entsprechenden Auftrag bekommen.
In der Zentralschweiz haben sich die Kantonsspitäler von Uri, Zug und Nidwalden sowie die Spitäler Lachen und Schwyz darum beworben, künftig Enddarm-Operationen durchführen zu dürfen. Geht es nach dem Beschlussorgan, sollen aber lediglich das Kantonsspital Luzern sowie die Hirslanden-Klinik St. Anna in Luzern den Zuschlag erhalten.
Dass unsere Ärzte nicht mehr die Möglichkeit haben sollen, solche Operationen durchzuführen, ist nur schwer nachvollziehbar.
Fortunat von Planta ist Direktor des Kantonsspitals Uri und Präsident der Vereinigung «Spitäler Zentralschweiz». Er sagt: «Einerseits haben wir zwar den Entscheid in dieser Form erwartet. Denn wir können gewisse vorgeschriebene Kriterien nicht erfüllen.»
Andererseits habe er gehofft, dass die Enddarm-Operationen von der Liste der komplexen Eingriffe gestrichen würde. «Denn wir haben die Unterstützung der Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren.»
Kritik am Vorentscheid
Laut Fortunat von Planta haben die meisten Ärzte, die in den Zentralschweizer Regionalspitäler arbeiten, ursprünglich in einem Universitäts- oder einem Zentrumsspital gearbeitet. «Sie bringen also grosse Erfahrung mit auf dem Gebiet der Enddarmbehandlungen. Dass sie nun nicht mehr die Möglichkeit haben sollen, solche Operationen durchzuführen, ist nur schwer nachvollziehbar.»
Dazu komme, dass die Spitäler in der Region bei Bedarf eine solche Behandlung auch in einem anderen Spital durchführen könnten und würden. Solche Überlegungen habe das Beschlussorgan nicht berücksichtigt.
So geht es weiter
Die Spitäler haben nun Zeit zu diesen Operationslisten Stellung zu beziehen. Danach gehen die zuständigen Gremien nochmals über die Bücher. Erst danach wird die definitive Version dieser Listen veröffentlicht. Und gegen diese können die Spitäler Beschwerde führen, vor Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat sich bereits in früheren Fällen mit Beschwerden befasst. |