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Kritik am Kanton Luzern Krankenversicherer kommen Kunden wegen Rückzahlungen entgegen

Aus Spargründen müssen bereits ausbezahlte Verbilligungen zurückgezahlt werden. Krankenkassen springen nun in die Bresche.

Versicherte des Krankenversicherers Concordia müssen zusammen rund 2 Millionen Franken an Prämienverbilligungen an den Kanton Luzern zurückzahlen. Die Leitung der Krankenkasse habe nun entschieden, diese Summe aus einer hauseigenen Stiftung zu übernehmen, schreibt die Concordia in einer Mitteilung.

Wegen des fast neunmonatiges budgetlosen Zustandes des Kantons Luzern müssen insgesamt 7670 Haushalte (das entspricht über 10'000 Personen) die bereits ausbezahlten provisorischen Zahlungen zurückerstatten.

Der Kantonsrat senkte die Höhe des Einkommens, bis zu dem ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, von 75'000 Franken auf 54'000 Franken. Bei der Concordia seien rund 2200 Familien (4100 Personen) von diesem Entscheid des Kantons betroffen, heisst es weiter.

«Skandalöser» Entscheid des Kantons Luzern

Die Krankenkasse spart nicht mit Kritik an die Adresse des Kantons Luzern. Der Entscheid sei «skandalös». Die Rückforderung von bereits ausbezahlten Prämienverbilligungen sei «ein Verstoss gegen Treu und Glauben».

Die rückwirkend heruntergesetzte Einkommensgrenze betreffe Familien in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen. Die Concordia schätzt, dass es für die Mehrheit dieser Familien nicht möglich sein dürfte, die Prämienverbilligungen auf einmal zurückzuzahlen.

CSS will Ratenzahlung ermöglichen

Bei der CSS-Gruppe seien über 5000 Versicherte von der Rückforderung der Prämienverbilligung betroffen, heisst es auf Anfrage von Radio SRF. Die Krankenkasse müsse insgesamt rund 3 Millionen Franken zurückfordern.

Alle Betroffenen würden nun individuell angeschrieben. «Die Kunden können sich dann bei uns melden und mit uns eine individuelle Ratenzahlung besprechen und vereinbaren», sagt Mediensprecherin Nina Mayer.

Gegen den Entscheid des Kantons Luzern regte sich bereits grosser Widerstand. Es stelle sich die Frage, ob der Kanton Luzern mit dieser Massnahme gegen das bundesweit gültige Krankenversicherungsgesetz verstosse. Dieser Meinung ist die Krankenversicherung CSS und ein Fachjurist.

Wegen der Kürzung und Rückzahlung der Prämienverbilligung sammelt die SP des Kantons Luzern derweil Klagen, die sich gegen die Luzerner Kantonsregierung richten.

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