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Entscheid Urner Obergericht Kündigung einer Abteilungsleiterin war nicht rechtens

Eine Abteilungsleiterin am Berufs- und Weiterbildungszentrum (BWZ) in Altdorf ist zu unrecht entlassen worden. Zu diesem Schluss kam das Urner Obergericht. Es hiess eine Beschwerde der Frau gut und machte die Kündigung rückgängig.

Der Urner Bildungs- und Kulturdirektor Beat Jörg (CVP) bestätigte am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda Berichte der «Urner Zeitung» und des «Urner Wochenblatts».

Die Angestellte wurde laut den Medienberichten nach fast zehn Jahren als Abteilungsleiterin im September per Ende Januar 2017 gekündigt. Sie wurde freigestellt. Offenbar gab es über Monate Differenzen zwischen ihr und der Leitung des Zentrums.

Das Obergericht kommt aber zum Schluss, dass die Kündigung zum einen nicht ausreichend begründet gewesen sei. Zum anderen hatte sich die Frau nicht wie üblich äussern können, bevor ihr die Kündigung auf den Tisch gelegt wurde.

Mit dem Entscheid erhält die Betroffene weiterhin ihren Lohn. Zudem steht ihr eine Entschädigung von 1500 Franken zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Bildungs- und Kulturdirektion akzeptiert den Entscheid und will mit der Betroffenen nun eine einvernehmliche Lösung suchen.

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