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Lärmmessungen in Zug Grabenstrasse bekommt eine Tempo-30-Beschränkung

Fast 10 Jahre dauerte der juristische Streit zwischen Anwohnern der Grabenstrasse und dem Kanton Zug. Die Anwohner klagten über zu starke Lärmbelästigung aufgrund des Strassenverkehrs. Nach mehreren Einsprachen forderte das Bundesgericht im Februar 2016 genauere Angaben zur Lärmintensität.

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«Dieser Entscheid wird sicher zu Diskussionen führen»
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 19.04.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 55 Sekunden.

Die Baudirektion führte daraufhin drei Monate lang einen Versuch mit Tempo 30 durch – und mass den Lärm. Ausserdem dokumentierte die Stadt mit Radar und Videoanalyse den Verkehrsfluss.

Unter der Woche kaum Veränderungen

Der Schlussbericht zeigt nun, dass sich an Werktagen nicht viel ändert mit der Temporeduktion. Dies, weil an Wochentagen auch mit Tempo 50-Regime aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens nur sehr langsam gefahren werden kann. Nachts und am Wochenende zeigte sich jedoch: Die Geschwindigkeiten gehen zurück, und mit ihnen auch die Lärmbelastung.

Im Verlauf des nächsten Jahres wird an der Grabenstrasse deshalb Tempo 30 eingeführt. Ausserdem prüft die Zuger Baudirektion, ob ein lärmarmer Strassenbelag sinnvoll wäre. Der erste sogenannte «Flüsterbelag» wird demnächst in Risch eingebaut. Auch für die Umfahrung Cham-Hünenberg ist ein solcher Belag geplant.

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