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Landrat Nidwalden Trotz Defizit: Budget 2018 einstimmig genehmigt

Dank einem Beitrag aus den Reserven weist der Voranschlag lediglich ein Defizit von 2,4 Millionen Franken aus.

Der Nidwaldner Landrat hat in seiner Sitzung vom Mittwoch das defizitäre Budget 2018 mit 54 zu 0 Stimmen genehmigt.

Der Voranschlag für das nächste Jahr weist ein Minus von 2,4 Millionen Franken aus. Das operative Ergebnis im Budget der Regierung weist zwar ein Minus von 16,9 Millionen Franken aus. Durch die Entnahme aus den Reserven kann das Gesamtergebnis aber um 14,5 Millionen Franken auf ein Defizit von 2,4 Millionen Franken verbessert werden.

Die Zahlungen in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) würden gegenüber 2017 um 20 Prozent zunehmen, sagte Finanzdirektor Alfred Bossard im Kantonsparlament.

Kritik an den Bussen-Einnahmen

Zwei Themen beschäftigten den Rat besonders: Braucht die Kesb wirklich mehr Stellen? Und sollen die Einnahmen durch Ordnungsbussen höher budgetiert werden? Der Rat entschied, dass die bis jetzt befristeten Stellen bei der Kesb, im Straf- und Massnahmenvollzug, sowie beim Gesundheitsamt in unbefristete Stellen umgewandelt werden.

Für Kritik sorgten die veranschlagten Ordnungsbussen-Einnahmen. Der Regierungsrat begründete die geplante Erhöhung von 4,2 auf 4,7 Millionen Franken damit, dass wegen der vielen geplanten Baustellen zusätzliche Tempokontrollen nötig seien. Mit 29 zu 27 Stimmen lehnte der Landrat auf Antrag der FDP die Aufstockung aber ab.

Das Kaminfeger-Monopol wird abgeschafft

Am Mittwoch entschied der Landrat ausserdem, dass Hauseigentümer ihren Kaminfeger in Zukunft selber auswählen können. Heute ist das Kantonsgebiet in Kaminfegerkreise eingeteilt, in der ein gewählter Kaminfeger das alleinige Recht und die Pflicht hatte, die Kaminfegerarbeiten auszuführen. Das Monopol lasse sich mit dem «öffentlichen Interesse an der Vermeidung von Feuersbrünsten» nicht mehr rechtfertigen, befand der Landrat.

Eine zusätzliche Hürde für Kaminfeger, nämlich das Ablegen einer Meisterprüfung, um eine Zulassungsbewilligung zu erhalten, lehnte der Rat ab. Mit der Revision wurden auch die Kernaufgaben der Feuerwehr neu geregelt. Ausserdem wird die Ersatzabgabe neu einkommensabhängig: Wer keinen Dienst in der Feuerwehr leistet, muss eine Abgabe zwischen 50 und 400 Franken bezahlen.

Der Rat stimmte der Revision des Brandschutz- und Feuerwehrgesetzes mit 55 zu 0 Stimmen zu.

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