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Landrat Nidwalden Zweckbindung für Feuerwehrersatzabgabe fällt

  • Die Nidwaldner Gemeinden müssen die Feuerwehrersatzabgabe nicht mehr zwingend für Feuerwehrzwecke verwenden.
  • Der Landrat hat die bisherige Zweckbindung in der zweiten Lesung auf Antrag der Regierung aus dem revidierten Brandschutz- und Feuerwehrgesetz gestrichen.
  • Die Gemeinden sollen über das Geld in der laufenden Rechnung verfügen können, sagte Regierungsrätin Karin Kayser. Der Landrat folgte ihr einstimmig.
  • Grund für die Änderung ist, dass die Ersatzabgabe in vielen Gemeinden nicht mehr ausreicht, um die Feuerwehrausgaben zu decken.
  • Die Revision des Brandschutz- und Feuerwehrgesetzes schafft zudem das Kaminfegermonopol ab. Das Gesetz wurde nach zweiter Lesung mit 56 zu 2 Stimmen genehmigt.

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