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Roland Fischer über Zusatzeinnahmen für Kantone (29.03.2017)
Aus Regi LU vom 29.03.2017.
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Grundstückgewinnsteuern Lifting von Kantonsrechnungen dank Immobilienverkäufen

Die meisten Kantonsrechnungen schliessen besser ab als budgetiert. Gründe sind höhere Steuereinnahmen, beispielsweise nach dem Verkauf von Grundstücken. Diese Einnahmen könnten nicht genauer erfasst werden, sagt Finanzspezialist Roland Fischer. Vielmehr könnten sie auch schnell wieder wegfallen.

Wer ein Grundstück vor einiger Zeit relativ günstig erworben hat und dieses nun verkauft, kann dafür in der Regel einen massiv höheren Preis erzielen. Diesen Mehrwert muss er dann zu 20 bis 25 Prozent versteuern.

Diese Zusatzeinnahmen sind willkommene Einnahmen in die Staatskassen, sagt Roland Fischer. Er ist Dozent an der Hochschule Luzern Wirtschaft und Spezialist für öffentliche Finanzen. Der Staat profitiere also von einem angeheizten Immobilienmarkt:

«Wenn die Immobilienpreise stark ansteigen, steigen auch die Einnahmen durch Grundstückgewinnsteuern. Und das nicht nur bei teuren Liegenschaften, sondern auch bei Eigentumswohnungen.»

«Besser konservativ budgetieren»

Diese Zusatzeinnahmen für die Staatskassen seien auch bei früheren Immobilienbooms beispielsweise Ende der 80er-Jahre festzustellen, erklärt der Finanzspezialist weiter. Fischer warnt aber davor, diese Einnahmen als sicher zu beurteilen und in den Budgets der Kantone bereits zu verbuchen.

«Die Kantone sind sehr gut beraten, da konservativ zu budgetieren.» Zwar seien die Zinsniveaus derzeit sehr tief. Das könne sich aber schnell wieder ändern. Und eine Stabilisierung der Immobilienpreise oder gar ein Einbruch hätten umgehend Auswirkungen auf die Einnahmen der Kantone.

Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr.

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