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Urteil des Bundesgerichts Luchs-Opfer muss Geld zurückzahlen

Der Mann, der 2005 in Oberarth bei einem Polizeieinsatz der Einheit Luchs unschuldig verhaftet worden ist, blitzt zum zweiten Mal vor Bundesgericht ab. Er muss der Versicherung Suva das Geld zurückzahlen, das er seit dem Vorfall erhielt.

Der Mann hatte nach dem Vorfall mit der Luzerner Polizei-Einheit Luchs im 2005 gesagt, dass er arbeitsunfähig und psychisch krank sei. Von der Versicherung Suva erhielt er Taggelder, die IV-Stelle Schwyz lehnte ein Gesuch ab. Sie observierte den Mann und kam zum Schluss, dass er nicht so kank sei wie er nach dem Polizei-Einsatz vorgab. Daraufhin reichte sie Klage ein. Der Mann gelangte mit einer Beschwerde bis ans Bundesgericht – blitzte aber ab.

Erneut vor Bundesgericht

Die Suva hatte dem Opfer des missglückten Polizeieinsatzes während sechs Jahren Taggelder gezahlt – insgesamt 120'000 Franken. Sie forderete das Geld zurück. Der heute 30-jährige Mann, gelangte daraufhin erneut mit einer Beschwerde ans Bundesgericht.

Seine Argumentation: Die Forderung der Suva käme zu spät, sie habe die Rückforderungsfrist verpasst. Die Suva habe das Material der Observierung der IV-Stelle Schwyz bereits seit 2010 und trotzdem weiter Taggelder bezahlt. Die Rückforderung der Gelder sei aber viel später verlangt worden.

Bundegericht lehnt Beschwerde ab

Das Bundegericht lässt dieses Argument nicht gelten. Der Observierungsbericht beweise nicht definitiv, dass der Mann nicht psychisch krank sei, dazu brauche es eine ärztliche Beurteilung.

Es sei demnach richtig gewesen, dass die Suva das Bundesgerichtsurteil von 2012 abgewartet hatte und erst dann das Geld zurückforderte.

Die Beschwerde des Mannes wird nun abgelehnt – er muss das Geld der Suva zurückzahlen.

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