Das Reglement bilde im Wesentlichen die bisherige Praxis ab, schreibt der Stadtrat in seinem Bericht und Antrag. Punktuell habe es Konkretisierungen gegeben. Das Reglement gilt nicht für Wahlen, sondern nur für Abstimmungen.
Bei Abstimmungen über Initiativen beispielsweise hat das Initiativkomitee Anrecht auf Publikationen. Wird gegen eine Vorlage das Referendum ergriffen, ist es das entsprechende Referendumskomitee. Im Abstimmungsbüchlein erhalten sie eine Seite, im «Stadtmagazin» maximal 4000 Zeichen.