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Zentralschweiz Luzern lässt sich den Olma-Auftritt 1,4 Millionen Franken kosten

An der Olma 2014 ist der Kanton Luzern Ehrengast. Für den Auftritt in St. Gallen rechnet die Regierung mit Kosten von 1,4 Millionen Franken. Der Luzerner Olma-Auftritt soll aus dem Lotteriefonds finanziert werden. Das sorgt für Kritik.

Der Kanton Luzern will sich an der Olma 2014 im besten Licht präsentieren. Das Konzept des Auftritts liegt zwar noch nicht im Detail vor. Wie die anderen Gastkantone wird Luzern jedoch beim grossen Festumzug im Zentrum stehen und in einer Halle stellt der Kanton Kultur, Brauchtum und Landschaft vor.

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Luzern finanziert Olma-Auftritt aus dem Lotteriefonds (20.11.2013)
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Den Auftritt an der Olma lässt sich der Kanton 1,4 Millionen Franken kosten. Diese Summe nimmt der Kanton aus dem Lotteriefonds – während vier Jahren 350‘000 Franken. Wie Recherchen des Regionaljournals Zentralschweiz von SRF ergeben haben, hat die Regierung die Messe Luzern AG mit der Konzeption des Auftrittes beauftragt.

Dass der Kanton Luzern für einen Messe-Auftritt Lotteriegelder einsetzen will, ist laut Benjamin Schindler, Professor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen, heikel. «Die Bundesverfassung verlangt, dass Lotteriegelder vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden und es stellt sich die Frage, ob dies bei einem solchen Auftritt der Fall ist», sagt Schindler gegenüber SRF.

Gehe es um die Finanzierung eines Festumzugs mit Trachtenvereinen, könne das wohl unterstützt werden. «Heikler ist es hingegen, wenn Stände unterstützt werden, welche Produkte zum Verkauf anbieten oder den Kanton als Tourismusdestination bewerben», so Benjamin Schindler.

Die neue Verordnungsbestimmung erscheint mir als verfassungs- und gesetzeswidrig
Autor: Benjamin Schindler Professor für öffentliches Recht

Die Luzerner Regierung hat im Jahr 2012 – im Jahr als der erste grössere Beitrag an den Olma-Auftritt gesprochen wurde – die Lotteriegelderverordnung abgeändert. So ist es neu möglich, dass Beiträge geleistet werden können für «nicht rein kommerzielle Auftritte des Kantons». Diese Formulierung verstösst laut Benjamin Schindler gegen die Bundesverfassung. Die Formulierung «nicht rein kommerziell» sei nicht gleichbedeutend mit «gemeinnützig». «Insofern erscheint mir die neue Verordnungsbestimmung verfassungs- und gesetzeswidrig», so Benjamin Schindler.

Andere Kantone setzen auch Lotteriegelder ein

Beim Kanton Luzern vertritt man die Haltung, dass für den Olma-Auftritt Lotteriegelder verwendet werden können. «Beim Auftritt stehen Brauchtum und Kultur im Vordergrund», sagt der zuständige Regierungsrat Robert Küng gegenüber SRF. Natürlich hoffe man, dass durch die Präsentation der eine oder andere Tourist nach Luzern komme, aber dies stehe laut Küng nicht im Vordergrund.

Bei der Änderung der Lotterieverordnung habe man sich rechtlich abgesichert. «Wir sind der Meinung, dass die Verordnungsbestimmung nicht gesetzeswidrig ist», sagt Robert Küng. Zudem hätten auch andere Kantone in der Vergangenheit mit Geldern aus dem Lotteriefonds ihre Olma-Auftritte finanziert.

Der Kanton Solothurn hatte seinen Auftritt 2012 mit rund zwei Millionen Franken aus dem Lotteriefonds finanziert. Der Kanton Zug finanzierte den Olma-Auftritt 2011 mit rund einer halben Million Franken aus dem Lotteriefonds.

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