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Luzerner Kriminalgericht Luzerner Ex-Informatikchef soll Gehalt aufgebessert haben

Der ehemalige Informatikchef des Kantons Luzern musste sich vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen ungetreuer Amtsführung und Urkundenfälschung verantworten. Er beteuerte seine Unschuld. Die Anklage dagegen verlangt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, ein Jahr davon unbedingt.

Türbeschriftung beim Kriminalgericht
Legende: Schuldig oder nicht? - Darüber muss das Kriminalgericht urteilen. SRF

Dem 49-jährigen Informatiker wird vorgeworfen, sich als Chef der Informatikabteilung des Kantons Luzern unrechtmässig bereichert zu haben. Er soll mehrmals heimlich Provisionen von Firmen im Gesamtbetrag von 323'000 Franken kassiert haben, nachdem diese Aufträge seiner Dienststelle erhalten haben. Zudem soll er gegenüber der Steuerprüfung Verträge gefälscht respektive vordatiert haben.

Die Unregelmässigkeiten wurden festgestellt, als die Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsparlaments die Beschaffungen der Informatik in den Jahren 2009 bis 2011 unter die Lupe nahm. Im März 2013 reichte die Luzerner Staatskanzlei Strafanzeige ein.

Staatsanwalt: «Der Bock zum Gärtner gemacht»

Nach Meinung der Anklage hatte man mit der Wahl des Angeklagten zum Dienststellenleiter «den Bock zum Gärtner» gemacht. Der Dienststellenleiter habe von einem «undurchsichtigen Vertragswerk» profitiert, sagte der Staatsanwalt. Das Vorgehen sei bewusst gewesen und nicht bloss ein Versehen. Es handle sich um eine aktive, langfristig angelegte Korruption.

Der ehemalige Amtschef habe gegenüber seinen Vorgesetzten die Nebeneinkünfte verschwiegen. Durch den Jobwechsel von der Privatwirtschaft zum Dienststellenleiter beim Kanton habe sich das monatliche Einkommen des Mannes von vorher 63'000 auf «schlappe» 15'400 Franken reduziert, und das habe er nicht hinnehmen wollen, sagte der Staatsanwalt.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wiegt das Verschulden des Angeklagten schwer. Er habe seine Stellung missbraucht. Das untergrabe den Glauben an die Demokratie. Auch habe er eine erhebliche kriminelle Energie aufgewendet. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe von drei Jahren fordert die Anklage eine Geldstrafe von 18'000 Franken (90 Tagessätze à 200 Franken).

Verteidiger verlangt Freispruch

Der Verteidiger dagegen forderte Freispruch in allen Anklagepunkten. Es sei weder ein strafrechtlich relevanter Schaden, noch eine Unrechtmässigkeit ersichtlich. Er betonte, dass anfänglich von einer Schadensumme von sieben Millionen Franken die Rede gewesen sei und sein Mandant vorverurteilt worden sei. Nun sei gerade noch von 323'000 Franken die Rede.

Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant vom Kanton Luzern beigezogen wurde, weil ein Informatik-Projekt in den Sand gesetzt worden und ein Verlust von 1,6 Millionen Franken angefallen war. Der Angeklagte habe ein neues Projekt aufgegleist und - auch nach Aussagen seiner Vorgesetzten - erfolgreich umgesetzt.

In der Befragung vor dem Kriminalgericht sagte der Angeklagte, er wisse heute, dass die fraglichen Verträge nicht unproblematisch gewesen seien. Heute sehe er das anders. Er sei aber überzeugt, keine unrechtmässigen Handlungen begangen zu haben.

Der Verteidiger hatte am Mittwoch eine Reihe von Beweisanträgen gestellt. Unter anderem würde er gerne den «grossen Abwesenden», Finanzdirektor Marcel Schwermann (parteilos), vor Gericht befragen. Dies weil sich die Anklage stark auf die Aussagen Schwerzmanns stütze.

Das Kriminalgericht behält sich vor, im Rahmen der Urteilsberatung allenfalls das Beweisverfahren wieder zu öffnen und einen neuen Prozesstag einzuberufen, falls sich ein Schuldspruch abzeichnet. Der Entscheide dürfte in den nächsten Wochen fallen.

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