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Zentralschweiz Luzerner Gemeinden sollen durch den Kanton beaufsichtigt werden

Die Aufsicht über die Luzerner Gemeinden soll zentral beim Kanton liegen. Das Kantonsparlament hat in zweiter Lesung die Abschaffung der Regierungsstatthalter beschlossen. Das letzte Wort hat das Volk.

Bekämpft wurde die Vorlage einzig von der CVP. Sie fand, dass eine dezentrale Gemeindeaufsicht bürgernäher sei als eine zentrale. Die Befürworter dagegen erhoffen sich von einer zentralen Aufsicht mehr Effizienz und Kompetenz. Die Verfassungsänderung wurde unter Namensaufruf mit 75 zu 37 Stimmen gutgeheissen. Die Gesetzesänderung passierte mit 74 zu 38 Stimmen.

Lange Zeit war der Kanton mit fünf Regierungsstatthaltern in den Regionen präsent. Heute gibt es noch drei Statthalter, einer für die Region Entlebuch-Wilisau, einer für Hochdorf-Luzern und einer für Sursee.

Ein Streitpunkt war, wer für Aufsichtsbeschwerden gegen Gemeinderatsmitglieder zuständig sein solle. Das Parlament entschied sich mit 57 zu 49 Stimmen dafür, dass der Gemeinderat selbst und nicht ein kantonales Departement die Beschwerde behandeln solle. Die Volksabstimmung zur Vorlage findet am 24. November statt. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Juli 2014 vorgesehen.

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