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Lohn-Transparenz Luzerner Kantonsbetriebe sollen Chef-Löhne öffentlich machen

Betroffen sind 20 Unternehmen und Organisationen. Bei einigen stösst der Vorschlag der Regierung auf Kritik.

Die strategischen und operativen Leitungen der ausgelagerten Luzerner Kantonsbetriebe müssen künftig ihre Entschädigungen offenlegen. Dies sieht der Regierungsrat im revidierten Organisationsgesetz vor. Er setzt damit einen Auftrag des Parlaments um.

Die Luzernerinnen und Luzerner hätten das Recht zu erfahren, was die Kaderleute verdienen, so die Luzerner Regierung im Gesetzesentwurf.

Vom Kantonsspital bis zur Pensionskasse

Die neuen Regeln gelten unter anderem für das Kantonsspital und die Psychiatrie, die Hochschule und die Universität, die Gebäudeversicherung, die Ausgleichskasse, die IV-Stelle, Lustat Statistik Luzern, die Pensionskasse und den Verkehrsverbund.

Neu müssen diese öffentlich-rechtlichen Anstalten die Entschädigungen für die strategischen und operativen Leitungsorgane in den Geschäftsberichten offen legen. Es sollen die Gesamtsummen der Entschädigungen aller Mitglieder sowie die Entschädigungen der jeweiligen Leiter einzeln ausgewiesen werden.

Kritik von einigen Betrieben

Bei einigen betroffenen Betrieben und bei der FDP kommt diese Forderung nicht nur gut an: Kritisiert wird unter anderem, dass die Löhne Privatangelegenheit seien oder dass die Lohntransparenz mehr Aufwand bedeute. Die Mehrheit der Parteien und Betriebe äusserte sich in der Vernehmlassung aber positiv.

Der Kantonsrat hatte im Januar 2016 ein Postulat von Giorgio Pardini (SP) für erheblich erklärt, das eine Offenlegung der Kaderlöhne und der Verwaltungshonorare von ausgelagerten Betrieben und Anstalten verlangte.

Ob die Lohntransparenz tatsächlich eingeführt wird, entscheidet der Luzerner Kantonsrat. Gelten würde sie ab 2018.

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