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Baudirektorin Manuela Jost: «Persönlich bin ich dafür, das Urteil nicht weiterzuziehen.»
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 10.02.2020. Bild: Keystone
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Luzerner Kantonsgericht Wegen Abbruchbewilligung: Gericht rügt Luzerner Stadtregierung

Der Stadtrat hätte den Abbruch nicht bewilligen dürfen, weil wichtige Unterlagen fehlten, kritisiert das Gericht.

Das Hostel «Lion Lodge» in der Stadt Luzern.
Legende: Das Hostel «Lion Lodge» und das Gebäude daneben: Sanieren oder abreissen? booking.com

Beim Fall geht es um zwei Häuser an der Zürichstrasse, in der Nähe des Löwendenkmals, in der Stadt Luzern. Heute sind dort unter anderem ein Restaurant und das Backpackers-Hostel «Lion Lodge» untergebracht. Die Besitzer möchten die beiden Gebäude abreissen und ein neues, hochwertigeres Hotel bauen. Die Stadtregierung hat dafür die Bewilligung erteilt.

Doch verschiedene Anwohner aus der Steinenstrasse, gleich nebenan, wehrten sich gegen diesen Entscheid. Sie sagen, der geplante Neubau sei zu voluminös; eine Sanierung würde reichen. Deshalb reichten die Gegner eine Beschwerde beim Kantonsgericht ein.

Der Stadtrat war der Meinung, dass es kein ‹durchgerechnetes› Sanierungsprojekt braucht.
Autor: Manuela Jost Baudirektorin Stadt Luzern

Die Liegenschaften gehören zur Ortsbildschutzzone B. Gebäude in dieser Zone dürfen nur abgerissen werden, wenn eine Sanierung aus statischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

Das Kantonsgericht kommt nun in seinem Urteil zum Schluss: Für die Bewilligung des Abbruchs hätten wichtige Unterlagen gefehlt. So hätte der Stadtrat die Kosten eines Neubaus mit jenen einer Sanierung vergleichen müssen. Die Besitzer hätten gar nicht erst abgeklärt, wie viel eine Sanierung kosten würde. Also hätte die Stadt die Abrissbewilligung nicht erteilen dürfen, so das Gericht.

Stadtrat erklärt sich

Die städtische Baudirektorin Manuel Jost sagte am Montag auf Anfrage von Radio SRF: «Die eingereichten Unterlagen sind präzise und nachvollziehbar. Der Stadtrat war der Meinung, dass das so reicht; dass es kein ‹durchgerechnetes› Sanierungsprojekt braucht.»

Auf die Frage, ob der Stadtrat den Investor unkritisch behandelt habe, sagt Manuela Jost: «Das kann man so nicht sagen. Es war ein langer Prozess mit intensiven Gesprächen.»

Das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden. «Der Stadtrat wird das Urteil nun analysieren und darüber diskutieren. Persönlich bin ich der Meinung, dass der Stadtrat den Entscheid nicht anfechten soll», so Manuela Jost.

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