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Luzerner Kriminalgericht Brandstifter von Doppleschwand erhält bedingte Freiheitsstrafe

Der 54-Jährige hatte nach einem Streit mit seiner Lebenspartnerin Anfang Oktober 2015 im luzernischen Doppleschwand eine Scheune angezündet.

Das Gericht sprach den Mann unter anderem der Brandstiftung, der mehrfachen Tätlichkeiten und der mehrfachen Drohung schuldig, wie aus dem Urteil hervorgeht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es zeigt aber, dass das Strafmass gegenüber dem Antrag der Staatsanwaltschaft gemindert wurde. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Weiter wird der Mann zu einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu 110 Franken verurteilt – ebenfalls bedingt vollziehbar, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Scheune betrunken in Brand gesteckt

Der Beschuldigte hatte sich in dieser Oktobernacht nach dem Streit mit seiner Partnerin betrunken und gegen 22 Uhr mit dem Auto einen Unfall auf seinem Grundstück gebaut. Danach ging er zur Scheune, zündete ein Stück Papier von einem Futtersack an und legte dieses auf den Holzboden, wie es in der Anklageschrift heisst. Das Feuer griff schnell auf das Heu über.

Der Beschuldigte versuchte noch, den Brand mit einem Feuerlöscher zu bekämpfen. Als dieser aber leer war, verliess der Mann die Liegenschaft zu Fuss, und das Feuer breitete sich ungehindert aus. Der entstandene Sachschaden beträgt über 410'000 Franken.

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Der Fall in Kürze
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 05.04.2018.
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