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Zentralschweiz Luzerner Regierung ändert Regeln beim Lotteriefonds

Die Luzerner Regierung hat genauere Regeln für den Umgang mit Lotteriegeldern beschlossen. Sie reagiert so auf Kritik an der Vergabepraxis in einzelnen Fällen. Künftig sollen mit Lotteriegeld nur noch rein gemeinnützige Ausgaben gedeckt werden.

Der Kanton Luzern zahlte 2013 rund 20 Millionen Franken Lotteriegelder an sportliche, kulturelle und soziale Projekte. Im Januar 2014 setzte es - unter anderem im Kantonsrat - Kritik ab, weil eine Promotionsreise von Politikern und Wirtschaftsvertretern sowie des Luzerner Symphonieorchesters mehrheitlich aus dem für gemeinnützige und wohltätige Zwecke bestimmten Lotteriegeld finanziert worden war.

Die Regierung hält die Kritik teilweise für gerechtfertigt und hat Leitlinien für die Verwaltung im Umgang mit Lotteriegeldern beschlossen. Der Regierungsrat will, dass gemeinnützige und kommerzielle Zwecke konsequent getrennt werden,

wie es in der Antwort auf einen Vortstoss der Grünen und der SP im Kantonsrat heisst.

Regierung lehnt Schaffung von Stiftungen ab

Audio
Die Luzerner Regierung zum Lotteriefonds. (13.10.2014)
01:30 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 30 Sekunden.

Der Regierungsrat will jedoch an der bisherigen Vergabepraxis festhalten. Eine Schaffung von zwei Stiftungen, die künftig anstelle der Regierung und der Verwaltung die Lotteriegelder vergeben sollen, lehnt er ab.

In ihrem Vorstoss schlagen die Linken die Schaffung solcher unabhängiger Gremien vor. Gefordert wird ein System wie jenes, das der Kanton Waadt im Herbst 2010 eingeführt hat. Der Vorstoss sieht vor, eine Stiftung für Sport und eine für Kultur und Soziales zu gründen.

Der Regierungsrat hält die Stiftungslösung für ungeeignet. Es handle sich bei Stiftungen um starre Gebilde, deren Auftrag und Organisation nur schwer angepasst werden könnten. Zudem entziehe sich das Stiftungsvermögen der demokratischen Kontrolle.

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