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Zentralschweiz Luzerner Regierung lehnt höhere Gewinnbesteuerung ab

Im Kanton Luzern sollen weiterhin die schweizweit tiefsten Unternehmens-Gewinnsteuern gelten. Der Regierungsrat lehnt eine Volksinitiative ab, welche die Halbierung teils rückgängig machen will. Er unterbreitet dem Parlament einen Gegenvorschlag. Mit diesem können die Initianten nicht viel anfangen.

Der Kanton Luzern hatte zwischen 2009 und 2014 die Steuerbelastung für Unternehmen um 62,5 Prozent gesenkt. Per 2014 halbierte er die Unternehmensgewinnsteuer von 3 Prozent auf ein schweizweit rekordtiefes Niveau. Im letzten Jahr erreichten die Steuereinnahmen wieder zu 90 Prozent das Niveau von 2009.

Im Oktober 2014 reichte ein Linksbündnis aus SP, Grünen und Gewerkschaften die Volksinitiative «Für faire Unternehmenssteuern» mit 4540 Unterschriften ein. Die Initiative verlangt unter anderem, dass der Gewinnsteuersatz von 1,5 auf 2,25 Prozent erhöht wird. Die Unternehmen sollten sich wieder angemessener an den öffentlichen Kosten beteiligen, argumentiert das Initiativkomitee. Das Begehren sei ein Zeichen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen die Spar- und Abbaupolitik von Regierung und bürgerlicher Parlamentsmehrheit.

Die Argumente der Regierung

Die Luzerner Regierung lehnt die Forderungen der Initianten ab: Eine Erhöhung der Gewinnsteuer schädige die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandorts und die Planungssicherheit für Unternehmen nachhaltig, ohne dass wesentliche Mehreinnahmen erzielt würden. Der Regierungsrat halte es für falsch, Firmen im aktuellen Wirtschaftsumfeld und vor der Unternehmenssteuerreform III des Bundes noch stärker zu belasten.

Gleichzeitig macht die Luzerner Regierung aber einen Gegenvorschlag: Dieser sieht zum Einen eine Minimalsteuer für Kapitalgesellschaften (500 Franken) und Genossenschaften (200 Franken) eingeführt würde. Zum Anderen sollen Firmenbesitzer bei Einkommen aus ihren Firmenbeteiligungen weniger stark entlastet werden. Das Luzerner Kantonsparlament hatte 2014 im Rahmen eines Entlastungspaketes die Einführung einer Minimalsteuer abgelehnt.

Unterschiedliche Auswirkungen

Eine Annahme der Volksinitiative würde laut Regierung beim Kanton zu Mehrerträgen von 11 Millionen Franken und bei den Gemeinden von bis 25 Millionen führen. Den zusätzlichen Geldern stünden gleichzeitig Mindereinnahmen aus dem Bundessteueranteil des Kantons in der Höhe von bis zu 9 Millionen gegenüber. Der Gegenvorschlag brächte Mehreinnahmen von rund 8 Millionen für den Kanton und 9,2 Millionen für die Gemeinden.

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