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Zentralschweiz Luzerner Regierung nimmt neuen Anlauf für Energiegesetz

Es war eine herbe Niederlage für die Luzerner Regierung im Jahr 2013. Damals lehnte das Kantonsparlament das neue Energiegesetz deutlich ab. Jetzt legt die Regierung einen neuen Entwurf vor. Sie macht Konzessionen. Stolpersteine bleiben aber trotzdem.

Die Enttäuschung beim Luzerner Regierungsrat Robert Küng war 2013 gross. Die Ablehnung des Energiegesetzes erwischte den Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdirektor damals auf dem falschen Fuss. «Nach der intensiven Kommissionsarbeit war ich überzeugt, dass das Gesetz die Hürde nehmen würde», sagt Robert Küng gegenüber Radio SRF.

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Zweiter Anlauf für das Energiegesetz (10.6.2016)
04:11 min
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Nur drei Jahre später legt er nun einen neuen Entwurf vor. Das sei keine Zwängerei. «Das Energiegesetz des Kantons Luzern stammt aus dem Jahr 1989. Das müssen wir zwingend anpassen», so Robert Küng. Ins neue Gesetz eingeflossen seien einerseits die Erkenntnisse aus der Kantonsratsdebatte. Andererseits orientiere man sich an den neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Diese wurden im Januar 2015 verabschiedet.

Im neuen Entwurf macht die Regierung auch Zugeständnisse. Ein Beispiel: Die Energie-Etikette für Wohnbauten, Schul- und Verwaltungsgebäude: Diese soll nur noch für Neubauten Pflicht sein. Bei bestehenden Bauten soll diese Etikette im Gegensatz zum alten Entwurf nicht obligatorisch sein.

Das neue Energiegesetz

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Das Energiegesetz soll die Nutzung erneuerbarer Energien und von Abwärme sowie energieeffizienter Technologien vorantreiben. Ziel ist eine Senkung des Energieverbrauchs. Weiter will der Regierungsrat in der Vorlage die Energievorschriften bündeln. Diese verteilen sich bisher auf das Planungs- und Baugesetz und das Energiegesetz.

So hofft Robert Küng, dass das Energiegesetz eine Mehrheit finden wird. «Mit diesen Anpassungen sollte das eigentlich möglich sein», sagt CVP-Kantonsrat Jürg Meyer gegenüber Radio SRF. In den letzten drei Jahren sei im Parlament die Erkenntnis gereift, «dass man mit einem 26-jährigen Energiegesetz auch schweizweit völlig abgehängt wird».

Heizpilze als Politikum

Stolpersteine würden aber trotzdem bestehen bleiben. «Die Regelungen bei den Neubauten dürften insgesamt weniger zu reden geben als die Sanierungsvorschriften», so Jürg Meyer. Auch ein Politikum sei das Verbot von Heizungen im Freien, von sogenannten Heizpilzen. «Die haben bereits in der Vergangenheit viel zu reden gegeben.»

Das Bau-, Wirtschafts- und Umweltdepartement gibt den Entwurf nun in die Vernehmlassung. Die Parteien und interessierten Kreise können bis Ende September Stellung beziehen. Anschliessend geht die Vorlage ins Kantonsparlament.

Regionaljournal Zentralschweiz, 12:03 & 17:30 Uhr

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