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Gesetz regelt Sexarbeit (10.3.2015)
Aus Regi LU vom 09.03.2015.
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Zentralschweiz Luzerner Regierung will Sexarbeiterinnen schützen

Mit einer Registrierungs- und einer Bewilligungspflicht sollen Ausbeutung, illegale Anwesenheit, Schwarzarbeit und Menschenhandel im Sexgewerbe verhindert werden. Die Luzerner Regierung hat einen Gesetzes-Entwurf vorgelegt.

Der Luzerner Regierungsrat hat den Entwurf des neuen Gesetzes über die Sexarbeit vorgestellt. Ziel ist es, das Milieu besser kontrollieren zu können, um Ausbeutung und Gewalt sowie Schwarzarbeit zu verhindern. Im Kanton Luzern prostituieren sich nach Angaben der Regierung rund 600 Frauen und Männer.

Wichtiger Kontakt mit den Behörden

Neu sollen sich alle Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter registrieren lassen. Voraussetzung dafür soll sein, dass die Person volljährig ist, in der Schweiz arbeiten darf und krankenversichert ist. Zudem dürfen sich die Frauen und Männer in den letzten fünf Jahren im Zusammenhang mit dem Sexgewerbe nichts haben zuschulden kommen lassen.

Ausserdem will der Kanton Luzern die Kontrolle über die Betriebe ausweiten, in denen bezahlter Sex angeboten wird. Studios, Salons, Sauna-Clubs, Kontaktbars, Bordelle und Escort-Services müssen künftig über eine Betriebsbewilligung verfügen.

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